4. Mit Verfügung vom 14. Oktober 2025 wiederholte die Gemeinde die Anordnung der Ersatzvornahme und kündigte diese auf den 20. April 2026 an. 5. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 13. November 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Die Beschwerdeführenden stellen keinen konkreten Antrag, wehren sich jedoch insbesondere gegen die Verfügungen betreffend Wiederherstellung und die Ersatzvornahme in Bezug auf den Carport und die Rasengittersteine. 6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, verzichtete auf die Durchführung des Schriftenwechsels und gab folgendes bekannt: