Nachdem sich die Beschwerdeführenden insbesondere über die fehlerhafte Zustellung der Wiederherstellungsverfügung (Verwendung des falschen Vornamens bei der A-Post Zustellung, nachdem die eingeschriebene Verfügung nicht abgeholt worden war) und die Rechtmässigkeit der Wiederherstellungsverfügung (insb. gutgläubiger Ersatz der seit langem bestehenden Rasengittersteine und vorbehaltlose Bauabnahme beim Carport) bei der Gemeinde beschwert hatten, setzte die Bauverwaltung die angedrohte Ersatzvornahme aus und überwies das Geschäft dem Gemeinderat. Dieser bejahte die korrekte Zustellung und wiederholte die Ersatzvornahme mit einer neuen Frist.