Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Kappelen vom 19. Dezember 2025 bestätigt. Insofern ist die Beschwerde abzuweisen. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 400.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau D.________ und Herrn C.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Kappelen, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung, per Mail