3. Die Frist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes der restlichen Bauteile des abzubrechenden Gartenhauses bei der Liegenschaft im Feld 2, Kappelen, wird verlängert bis 15. Mai 2025. Der Umfang der Wiederherstellung richtet sich nach den Punkten 5.3 des Bauentscheids vom 22.12.2021: • Abbruch der restlichen Bauteile des widerrechtlich erstellten Anbaus der Gartenhalle (Bodenplatte, Sitzplatz, Stützmauer) • Herstellung der Bodenabdeckung entweder gemäss Bodenabdeckung des vormaligen Anbaus oder als bekieste oder begrünte Fläche.