Diese Stützmauer ist auf den Fotos des alten Anbaus zu er- kennen7 und war Teil dieses alten Anbaus. Auf den vom Rechtsamt anlässlich des Augenscheins vom 12. April 2022 gemachten Fotos, auf welchen noch die widerrechtlich erstellte Gartenhalle zu sehen ist, lässt sich erkennen, dass diese Stützmauer ausserhalb der östlichen Fassade der Gartenhalle zu liegen kam.8 Da mit der rechtskräftig verfügten Wiederherstellungsanordnung gemäss Ziffer 5.3 des Entscheids der Gemeinde vom 22. Dezember 2021 (neben der Herstellung der betreffenden Fassade analog der bestehenden Fassaden) einzig der Rückbau des widerrechtlich