e) Als dritten, noch zurückzubauenden Bauteil des widerrechtlich erstellten Anbaus der Gartenhalle nennt die Gemeinde in der angefochtenen Verfügung die Stützmauer. Gemeint ist damit die nordostseitige Stützmauer, welche auf den Fotos des Augenscheins vor Ort vom 11. Dezember 2024 gut zu erkennen ist. Diese Stützmauer ist auf den Fotos des alten Anbaus zu er- kennen7 und war Teil dieses alten Anbaus.