ändert belassen vertreten, so wurden diese Vorbringen bereits im vorangegangenen Verfahren durch die BVD und das Verwaltungsgericht geprüft und rechtskräftig beurteilt. Die BVD führte in ihrem Entscheid 110/2022/16 vom 22. Juni 2022 (E. 7c/d) hierzu Folgendes aus: