c) Was die Bodenplatte als erwähnten Bauteil des widerrechtlich erstellten Anbaus der Gartenhalle anbelangt, so war diese eindeutig Teil der rechtskräftigen Wiederherstellungsanordnung, indem die Herstellung der Bodenabdeckung entweder gemäss Bodenabdeckung des vormaligen Anbaus oder als bekieste oder begrünte Fläche verlangt wurde.