Die Bodenplatte unter dem ursprünglichen Anbau sei beim Hauskauf 1988 bereits ganzflächig betoniert gewesen. Zwei ebenfalls betonierte, tiefergelegte Schweinegruben hätten aus Sicherheitsgründen gefüllt und mit einem Zementüberzug geschlossen werden müssen. Dieser Teil sei also schon zu Zeiten der landwirtschaftlichen Nutzung tief in den Boden betoniert gewesen. Die Grundfläche des Anbaus habe sich nie geändert. Beide Stützmauern seien ebenfalls schon Bestandteil des alten Anbaus gewesen. Für das unterdessen zurückgebaute Gartenblockhaus sei eine der beiden Stützmauern auf der Nordwestseite aus Platzgründen zurückgebaut worden.