Sitzplatzfläche seien noch nicht entfernt worden. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2024 ordnete die Gemeinde gegenüber den Beschwerdeführenden – nebst der Aufhebung einer baupolizeilichen Verfügung vom 23. Oktober 2024 und der Gewährung der Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs hinsichtlich der ohne Bewilligung erstellten Autoabstellplätze bis 31. März 2025 – im Zusammenhang mit dem Gartenblockhaus Folgendes an: