4. Für den Rückbau des Gartenblockhauses gewährte die Gemeinde den Beschwerdeführenden eine Fristverlängerung bis Ende 2024. Ende November 2024 teilten die Beschwerdeführenden mit, dass die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands im Bereich Anbau / Anbau Gartenblockhaus vollzogen und erledigt sei. Anlässlich eines Augenscheins vor Ort vom 11. Dezember 2024 stellte die Gemeinde fest, dass der Anbau des Gartenblockhauses nur teilweise zurückgebaut wurde; eine Stützmauer sowie die Bodenplatte resp. Sitzplatzfläche seien noch nicht entfernt worden.