5.3 (Anordnung zur Herstellung des rechtmässigen Zustands) des Bauentscheids der Gemeinde Kappelen vom 22. Dezember 2021 aufgehoben und die Sache diesbezüglich zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen wurde. Im Übrigen wies die BVD die Beschwerde ab und bestätigte damit den Bauabschlag und die Wiederherstellungsanordnung hinsichtlich des Gartenblockhauses und den Bauabschlag hinsichtlich des Anbaus einer Garage resp. eines Carports.