3. Gegen diese Entscheide (und zwei weitere, vorliegend nicht streitgegenständliche Entscheide) erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Die BVD vereinigte diese Verfahren. Mit Entscheid vom 22. Juni 2022 (BVD 110/2022/16) hiess die BVD die Beschwerde im Zusammenhang mit dem Anbau einer Garage resp. Carport insoweit gut, als Ziff. 5.3 (Anordnung zur Herstellung des rechtmässigen Zustands) des Bauentscheids der Gemeinde Kappelen vom 22. Dezember 2021 aufgehoben und die Sache diesbezüglich zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen wurde.