1/10 BVD 120/2025/6 einen Carport mit Schrägdach und einer Grundfläche von 36.72 m2 vorsieht und nord- sowie südseitig offen ist. Gestützt auf die negative Verfügung des AGR vom 6. Dezember 2021 erteilte die Gemeinde dem Vorhaben mit Entscheid vom 22. Dezember 2021 den Bauabschlag. Gleichzeitig verfügte sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis spätestens 31. Dezember 2022 durch Herstellung des ursprünglichen Zustands vor Beginn der Tiefbauarbeiten im Bereich der beantragten Garage.