Gestützt auf die negative Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 7. Oktober 2021 erteilte die Gemeinde dem Vorhaben mit Entscheid vom 22. Dezember 2021 den Bauabschlag. Gleichzeitig verfügte sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis spätestens 31. Dezember 2022 durch Abbruch des widerrechtlich erstellten Anbaus der Gartenhalle, Herstellung der betreffenden Fassade analog der bestehenden Fassaden und Herstellung der Bodenabdeckung entweder gemäss Bodenabdeckung des vormaligen Anbaus oder als bekieste oder begrünte Fläche.