1. Nach einer baupolizeilichen Intervention der Gemeinde reichten die Beschwerdeführenden am 27. April 2021 ein nachträgliches Baugesuch ein für den Abbruch eines Anbaus und den Anbau eines Gartenblockhauses als Ersatz auf Parzelle Kappelen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gestützt auf die negative Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 7. Oktober 2021 erteilte die Gemeinde dem Vorhaben mit Entscheid vom 22. Dezember 2021 den Bauabschlag.