1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Wichtrach vom 29. August 2025 wird aufgehoben. Die Gemeinde hat dem Beschwerdeführer nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids vollständige Einsicht in die Akten des Baupolizeiverfahrens (Axioma-Nr. 540) zu gewähren. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 800.00 werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung