Sie habe keinen Anlass gehabt, Partei einer Beschwerde oder einer Anzeige zu werden, geschweige ihre Personalien zu veröffentlichen. Da es sich bei ihrem Anruf lediglich um eine sachliche Informationsbeschaffung und persönliche Erkundigung über die im Quartier stattfindenden Bauarbeiten gehandelt habe, bestehe sie darauf, dass ihrer Personalien, wie von der Gemeinde bestätigt, geschützt und anonym behandelt würden.