4/9 BVD 120/2025/64 Feststellung der Baubewilligungspflicht und die Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs gewehrt, sondern vielmehr ein nachträgliches Baugesuch eingereicht. Er habe damit kein schutzwürdiges Interesse (mehr) daran, gestützt auf Art. 23 VRPG die Identität der Anzeigerinnen oder Anzeiger zu erfahren. Er habe sich nicht gegen die in der Sache angeordnete Massnahme gewehrt. Es sei mithin nicht von Belang gewesen, wer die Anzeige getätigt habe.