2/9 BVD 120/2025/64 Nach Zustellung dieser Beschwerdeantwort (zu Handen des Beschwerdeführers in anonymisierter Version) reichte der Beschwerdeführer eine Replik vom 2. November 2025 ein, worin er an seinen Anträgen vollumfänglich festhielt. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen