Mit Verfügung vom 8. Oktober 2025 stellte das Rechtsamt fest, dass die Personalien der anzeigenden Person / der anzeigenden Personen in den Vorakten der Gemeinde enthalten seien. Sie werde / würden als Beschwerdegegnerschaft im vorliegenden Beschwerdeverfahren aufgenommen. Gleichzeitig gab das Rechtsamt bekannt, dass es dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren alle Eingaben nur in anonymisierter Form zustellen und dabei neben den Personalien der Beschwerdegegnerschaft auch alle Angaben/Informationen anonymisieren werde, welche Rückschlüsse auf die Identität der Beschwerdegegnerschaft ermöglichen könnten.