4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, gab der Gemeinde mit Verfügung vom 4. September 2025 Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme. Gleichzeitig führte es aus, dass es beabsichtige, die anzeigende Person / die anzeigenden Personen am Verfahren zu beteiligen, falls die Personalien in den Akten verzeichnet sind. Da die Bekanntgabe dieser Personalien Streitpunkt des Verfahrens darstellten, würde das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren in diesem Fall so führen, dass diese Angaben gegenüber dem Beschwerdeführer geheim bleiben würden.