1.3 Eventualiter sei festzustellen, dass die Gemeinde Wichtrach ihre Aktenführungspflicht verletzt hat, indem sie die Identität der meldenden Person(en) nicht dokumentiert hat bzw. nicht ausdrücklich als «anonyme Anzeige» vermerkt hat. 1.4 Der Kostenentscheid (CHF 370.00) sei aufzuheben. 1.5 Die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens seien der Gemeinde Wichtrach aufzuerlegen.