4.2 Die Kosten von CHF 370.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. Die Rechnung folgt mit separater Post, sobald die vorliegende Verfügung in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 1. September 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt die folgenden Anträge: 1.1 Die Verfügung der Gemeinde Wichtrach vom 29. August 2025 sei vollumfänglich aufzuheben. 1.2 Die Einwohnergemeinde Wichtrach sei anzuweisen, mir die Identität der meldenden Person(en) offenzulegen.