1. Gestützt auf eine telefonische Meldung der Beschwerdegegnerschaft vom 12. Juli 2023 nahm die Gemeinde Wichtrach am 13. Juli 2023 auf der Parzelle Wichtrach 1 Grundbuchblatt Nr. E.________ im Eigentum des Beschwerdeführers einen Augenschein vor. In der Folge informierte die Gemeinde den Beschwerdeführer über die Baubewilligungspflicht der vorgenommenen Arbeiten im Zusammenhang mit einem Koi-Teich und die Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Am 25. Juli 2023 reichte der Beschwerdeführer ein nachträgliches Baugesuch ein.