Auch dem Projektbeschrieb8 lässt sich entnehmen, dass lediglich ein Rückbau der einsturzgefährdeten Dacheindeckung und -konstruktion und ein Ersatz des Pultdaches durch ein mit naturroten Tonziegeln eingedecktes Satteldach vorgesehen ist, bei dem neu als Garage vorgesehenen Rüstraum und bei den bestehenden Remisen dagegen ist von einer «Herrichtung» die Rede, bei den Fassadenverkleidungen und der Toranlagen von «Herrichtung und Ersatz». Es wird klar und ergibt sich auch in eindeutiger Weise aus den bewilligten Plänen sowie der Umschreibung des Bauvorhabens in der Baubewilligung vom 24. Mai 2024, dass kein Abbruch und Ersatzneubau bewilligt