Wie die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 12. Februar 2025 richtig ausführt, ist auf den bewilligten Plänen zu erkennen, dass die Aussenwände bis auf die Erweiterung des Rüstraumes wie auch die vordere Dachfläche als bestehend eingezeichnet sind. Auch dem Projektbeschrieb8 lässt sich entnehmen, dass lediglich ein Rückbau der einsturzgefährdeten Dacheindeckung und -konstruktion und ein Ersatz des Pultdaches durch ein mit naturroten Tonziegeln eingedecktes Satteldach vorgesehen ist, bei dem neu als Garage vorgesehenen Rüstraum und bei den bestehenden Remisen dagegen ist von einer «Herrichtung» die Rede, bei den Fassadenverkleidungen und der Toranlagen von «Herrichtung und Ersatz».