streiten. Was den Umfang dieser Überschreitung anbelangt, so zeigt ein Vergleich zwischen der Baubewilligung bzw. baubewilligten Plänen (mit Stempel der Gemeinde vom 24. Mai 2024) und den Fotos anlässlich der Baukontrolle vom 13. Dezember 20247, dass es sich um weitreichende Abweichungen handelt. Wie die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 12. Februar 2025 richtig ausführt, ist auf den bewilligten Plänen zu erkennen, dass die Aussenwände bis auf die Erweiterung des Rüstraumes wie auch die vordere Dachfläche als bestehend eingezeichnet sind.