b) Der Beschwerdeführer bringt vor, entgegen der Behauptung, dass beim Bauprojekt mehr Bausubstanz abgebrochen worden sei als die Baubewilligung vorsah, habe beim Zurückbauen vielmehr nicht verhindert werden können, dass mehrere Bauten bzw. Teile davon eingestürzt seien. Dies sei auf die schlechte Bauqualität und zuletzt auch auf das Alter dieses mehr als baufälligen Objektes zurückzuführen. Die Baute sei im Jahr 1915 erstellt worden. In den folgenden Jahren sei der Schopf in ca. drei bis vier Etappen erweitert worden. Teile der Erweiterung und ev. auch bereits Teile der ursprünglichen Baute seien in einem desolaten Zustand gewesen und hätten nicht mehr erhalten werden können.