3. Gegen diese Verfügung vom 20. Dezember 2024 reichte der Beschwerdeführer am 17. Januar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er ersucht darin um Aufhebung des Baustopps und beantragt damit sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung vom 20. Dezember 2024. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 12. Februar 2025 die Abweisung der Beschwerde. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen