2. Anlässlich einer Baukontrolle stellte die Gemeinde am 13. Dezember 2024 fest, dass beim Gebäude A.________ Nr. 4a mehr Bausubstanz zurückgebaut wurde als mit Baubewilligung vom 24. Mai 2024 bewilligt. So stellte die Bauverwaltung fest, «dass das komplette Dach, wesentliche Teile der Tragstruktur (tragende Wände, Stützen und Träger) sowie die meisten Aussenwände rückgebaut wurden».1 Am selben Tag hat die Gemeinde gemäss Aktennotiz vom 19. Dezember 2024 mündlich die Einstellung der Bauarbeiten angeordnet. 1 Aktennotiz der Gemeinde vom 19. Dezember 2024, Vorakten pag. 5.