Mit Baubewilligung vom 24. Mai 2024 erteilte die Gemeinde dem vormaligen Eigentümer des Gebäudes A.________ Nr. 4a (welcher noch immer Eigentümer der Parzelle Täuffelen Grundbuchblatt Nr. F.________ ist) die Baubewilligung für folgendes Bauvorhaben am strittigen Gebäude Nr. 4a: Rückbau Dacheindeckung und -konstruktion auf Nordseite, Umbau Rüstraum zu Garagen und Innensanierung, Ersatz des Pultdachs durch Satteldach mit naturroten Tonziegeln, Sanierung/Ersatz der Fassade und Tore.