1. Das Gebäude A.________ Nr. 4a befindet sich heute auf der Parzelle Täuffelen Grundbuchblatt Nr. E.________ im Alleineigentum des Beschwerdeführers. Er erwarb dieses Grundstück im Juli 2024, nachdem es im Juni 2024 von der Parzelle Täuffelen Grundbuchblatt Nr. F.________ abparzelliert wurde. Die Parzelle Täuffelen Grundbuchblatt Nr. E.________ liegt in der Kernzone des Ortsteils Gerolfingen sowie im Ortsbildschutzgebiet.