1. Die Anträge des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Frist für die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs sowie auf Sistierung des Beschwerdeverfahrens werden abgewiesen. Im Übrigen wird auf die Beschwerde vom 7. August 2025 nicht eingetreten. Die Verfügung der Gemeinde Büetigen vom 3. Juli 2025 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung