___ als Abstellplatz oder sei es ein ordentliches für das vom Beschwerdeführer gewünschte Bauprojekt mit dem Unterstand für die landwirtschaftlichen Maschinen auf der Parzelle Nr. D.________. Auch unter Berücksichtigung der Rechtsänderung mit der neuen baurechtlichen Grundordnung nach der Ortsplanungsrevision hatte der Beschwerdeführer damit genügend Zeit für die Einreichung eines Baugesuchs, zumal die Rechtänderung mit der Ortsplanungsrevision auch nicht aus «heiterem Himmel» kam, sondern ein längerer Prozess war, an welchem sich der Beschwerdeführer zudem aktiv beteiligt hatte.