Demnach wusste der Beschwerdeführer seit spätestens 2018, dass er auf der Parzelle Nr. D.________ den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen hat. Zudem hat der Beschwerdeführer seit dem in Kraft treten der Ortsplanungsrevision am 1. Oktober 2024 gut ein Jahr verstreichen lassen, ohne dass er ein Baugesuch einreichte – sei es ein nachträgliches für die vorliegend streitbetroffenen Sachverhalte der Terrainveränderung und der Nutzung der Parzelle Nr. D.________ als Abstellplatz oder sei es ein ordentliches für das vom Beschwerdeführer gewünschte Bauprojekt mit dem Unterstand für die landwirtschaftlichen Maschinen auf der Parzelle Nr. D.__