Zudem konnte der Beschwerdeführer bereits während einer langer Dauer vom rechtswidrigen Zustand profitieren, wurde die Wiederherstellung doch bereits einmal im Jahr 2018 angeordnet. Daneben erinnerte die Gemeinde Büetigen den Beschwerdeführer mehrfach über die ausstehende Wiederherstellungsanordnung. So steht in der Baubewilligung vom 23. Mai 2023 betreffend das Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. C.________ unter dem Titel «Hinweise», dass zusammen «…mit der Ausführung des vorliegenden Bauvorhabens [..] die Wiederherstellung des ursprüngli-