c) Der Beschwerdeführer beantragt im Rechtsbegehren 1 die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 3. Juli 2025 als Ganzes. Der Antrag ist ohne weiteres klar und demnach formgültig. Der Beschwerdeführer begründet diesen Antrag aber nicht: Er bringt in seiner Beschwerde nicht vor, weshalb die Anordnung, er müsse die landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeuge von der Parzelle Nr. D.________ entfernen, aufzuheben sei.