Der Beschwerdeführer wird weiter darauf hingewiesen, dass Auskünfte im Rahmen einer Voranfrage generell nicht anfechtbar sind.11 Sofern der Beschwerdeführer trotz der negativen Antwort auf die Voranfrage am Bauprojekt festhalten möchte, hat er ein Baugesuch für das Projekt einzureichen. Ein allfälliger Bauabschlag könnte sodann mit Beschwerde angefochten werden. 3. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands