auf der Parzelle Nr. D.________ stehen würden und die Terrainveränderung nicht rückgängig gemacht worden sei. Daraus erhellt, dass mit den «getroffenen Vorkehrungen» nichts anderes gemeint sein kann als die Entfernung der auf der Parzelle Nr. D.________ abgestellten landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeuge sowie der Rückbau der Terrainveränderung.