Das vom Rechtsamt mit Instruktionsverfügung vom 12. August 2025 angeschriebene Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verzichtete in seiner Eingabe vom 8. September 2025 auf das Stellen eines Antrags. Mit Schreiben vom 29. September 2025 reichte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers seine Kostennote ein. Im gleichen Schreiben beantragt der Beschwerdeführer die Edition eines Fachberichts des E.________,