4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,5 führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Die Gemeinde Büetigen beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 3. September 2025 die Abweisung der Beschwerde und der Gesuche um Verlängerung der Frist zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs sowie um Sistierung des Wiederherstellungsverfahrens. Das vom Rechtsamt mit Instruktionsverfügung vom 12. August 2025 angeschriebene Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verzichtete in seiner Eingabe vom 8. September 2025 auf das Stellen eines Antrags.