Der Beschwerdeführer reichte in der Folge am 4. Juli 2025 eine Bauvoranfrage für die Erstellung eines «Schopfs für landwirtschaftliche Geräte» auf der Parzelle Nr. D.________ ein.4 Auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs verzichtete der Beschwerdeführer. 3. Gegen die Verfügung vom 3. Juli 2025 reichte der Beschwerdeführer am 7. August 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: « 1. Die Wiederherstellungsverfügung der Einwohnergemeinde Büetigen vom 3. Juli 2025 sei vollumfänglich aufzuheben.