1. Der Beschwerdeführer ist Landwirt und betreibt in der Gemeinde Büetigen einen Gemüsebaubetrieb. Er betreibt sein landwirtschaftliches Gewerbe v.a. auf Pachtland der Burgergemeinde Büetigen. Sodann ist er Eigentümer der Parzellen Büetigen Grundbuchblatt Nrn. C.________ und D.________.1 Diese bilden das eigentliche Zentrum seines Betriebes. Auf der Parzelle Nr. C.________ befindet sich ein grosses Wohnhaus (213 m) sowie ein Schopf (60 m2). Auf der Parzelle D.________ befindet sich einzig ein kleiner Schopf (25 m2). Daneben sind auf dieser Parzelle diverse Maschinen und Gerätschaften abgestellt.