d) Die östlich des Gebäudes D.________ 13 auf der Parzelle Kirchdorf (BE) Grundbuchblatt geplante Fasssauna «Helsinki 220 Thermoholz» überschreitet die zulässigen Masse gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. a BewD nicht. Sie weist eine Länge von 2.31 m und eine Breite von 2.20 m und somit eine Grundfläche von 5.08 m2 sowie eine Höhe von 2.36 m auf. Zudem steht sie räumlich wie funktionell in Beziehung mit dem Wohnhaus (Hauptbaute). Jedoch handelt es sich, wie das Regierungsstatthalteramt in seiner Verfügung vom 18. Juni 2025 korrekt festhält, bei einer aussenaufgestellten Sauna um eine bewohnte und beheizte Baute.