c) Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmässigkeit der angefochtenen Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland ist die Frage der Baubewilligungspflicht für das Erstellen einer elektrischen, kleinen Aussensaune zu prüfen. Der Beschwerdeführer kann mit anderen Worten bereits mit seinem Begehren betreffend Aufhebung der Feststellungsverfügung vom 18. Juni 2025 die Frage der Baubewilligungspflicht für das Erstellen einer elektrischen, kleinen Aussensaune überprüfen lassen. Folglich hat er kein schutzwürdiges Interesse an seinem zusätzlichen Feststellungsbegehren. Auf Letzteres ist daher nicht einzutreten. 3. Rechtliches Gehör