b) Der Beschwerdeführer ist als Adressat durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist grundsätzlich einzutreten. 2. Feststellungsbegehren a) Der Beschwerdeführer beantragt neben der Aufhebung der strittigen Feststellungsverfügung vom 18. Juni 2025 (Rechtsbegehren 3) zudem die Feststellung, dass der Bau der geplanten elektrisch betriebenen, kleinen Aussensauna im Garten gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. a BewD bewilligungsfrei sei (Rechtsbegehren 2). 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion