1/6 BVD 120/2025/55 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 8. Juli 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Anträge: a. Die Beschwerde sei gutzuheissen. b. Es sei festzustellen, dass der Bau der geplanten elektrisch betriebenen kleinen Aussensauna im Garten gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a BewD bewilligungsfrei sei. c. Die Verfügung der Vorinstanz sei aufzuheben. d. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton.