168.811) 36 Kantonales Anwaltsgesetz vom 28. März 2006 (KAG; BSG 168.11) 10/11 BVD 120/2025/51 3 Die Beschwerdeführenden haben den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1-5 und 7-12 einen Parteikostenersatz in der Höhe von CHF 6867.90 (inkl. Mehrwesteuer) zu bezahlen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung