b) Als das Schwimmbad bewilligt wurde, gab es gemäss Angaben der Gemeinde weder ein Baureglement noch einen Zonenplan. Das erscheint plausibel, wurde doch das erste Baureglement, das der BVD vorliegt, am 22. Juni 1977 von der Gemeindeversammlung Evilard beschlossen und am 28. Dezember 1979 von der Baudirektion genehmigt. Zudem enthält das Formular «Baubewilligungsgesuch» anders als heute keine Rubrik «Nutzungszone». Es ist auch bekannt, dass die Mehrheit der Gemeinden seinerzeit noch kein Baureglement hatte.32 Die Pflicht, eine baurechtliche Grundordnung zu erlassen, wurde erst mit Inkrafttreten des aBauG33 eingeführt (Art. 14 aBauG).